AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen- Verträge über Lieferungen und sonstige

Leistungen unter Einschluss von Werk- und Werklieferungsverträgen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern

(Verbrauchsgüterkauf). Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

II. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend.

III. Form/Inhalt

Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem

Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Maßgebend für die Auslegung von

Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in Ihrer jeweils neuesten Fassung.

IV. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste für

Lieferung ab Lager. Soweit wir frachtfrei liefern, tragen wir die normale Fracht bei Bahnversand bis zu der dem

Bestimmungsort nächstgelegenen Vollbahnstation, bei LKW- Versand bis zum Bestimmungsort unabgeladen. Tritt im Rahmen von Verträgen mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen zwischen Vertragsschluss und Tag der Lieferung später als vier Wochen nach Vertragsschluss eine Änderung der Preisgrundlagen (z.B. Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind) ein oder entstehen solche Kosten neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Die Preisänderung tritt in Kraft, sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben. Dem Rechnungswert wird die Mehrwertsteuer zu dem zum Lieferzeitpunkt jeweils geltenden Satz zugerechnet. Besondere über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende Leistungen des Verkäufers (z.B. Montagearbeiten, Abladearbeiten, Verpackung, Leistungen außerhalb Gewährleistungsverpflichtungen) werden besonders berechnet.

V. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung zur Zahlung fällig. Barzahlungen sowie Überweisungen auf unser Bankkonto können vom Käufer ohne weitere Kosten vorgenommen werden, bei anderen Zahlungsarten (z.B. Lastschrift, Scheck, Paypal, Kreditkarte, Nachnahme) übernimmt der Käufer die uns dadurch entstehenden Kosten. In diesen Fällen wird der Käufer vor Vertragsabschluss über die Höhe der Kosten informiert. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert abzüglich Frachtkosten und bei Zahlung verrechneter Gutschriften. Voraussetzung ist außerdem, dass alle fälligen Beträge aus allen anderen Rechtsgeschäften beglichen sind. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Wechseldiskont und –spesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer kommt spätestens 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht und/oder eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird nach Abschluss des

Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns Rechte aus § 321 (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

VI. Lieferung

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Die Lieferung erfolgt unversichert ab Werk oder Lager des Verkäufers. Die Ware wird, wenn nichts Anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Im Falle entsprechender Vereinbarung sorgen wir für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers. Sie werden an unserem Lager zurückgenommen. Kosten des Käufers für den Rücktransport oder für eine Entsorgung übernehmen wir nicht. Bei Bündelung wird Brutto für Netto verwogen.

Wir bestimmen Versandweg und –mittel sowie Spediteur und Frachtführer. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks, geht die Gefahr, auch einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch bei Franko und frei-Haus-Lieferungen auf den gewerblichen Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Lieferfristen und Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, frühestens jedoch unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers wie z. B. Beibringung etwa erforderlicher

behördlicher oder sonstiger Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven, Garantien, Leistung von Anzahlungen oder

Erfüllung etwaiger weiterer Vorleistungsverpflichtungen des Käufers. Für die Einhaltung der Lieferfristen und Termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Dem Käufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.

VII. Güte, Maße, Gewichte

Güte und Maße bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN-/EN-Normen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güte, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen CE und GS. Für Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zulässig, können Gewichte ohne Wägung nach Norm ermittelt werden. Unberührt bleiben die im Stahlhandel der Bundesrepublik Deutschland üblichen Zu- und Abschläge (Handelsgewichte). In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen o.a. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern nicht

üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sendung Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf diese verteilt.

VIII. Abnahmen

Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. unserem Lager sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Die persönlichen Abnahmekosten trägt der Käufer, die sachlichen Abnahmekosten werden ihm nach unserer Preisliste oder der Preisliste des Lieferwerks berechnet. Erfolgte die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und ihm zu berechnen. Die Ware gilt dann als abgenommen.

IX. Eigentumsvorbehalt

1.Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Kunde

Unternehmer, so behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im

Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.

3. Der unternehmerische Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen

Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der

Weiterveräußerung gem. Nr. 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

4. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der unternehmerische Käufer für die Forderungen erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.

5. Der unternehmerische Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen.

Diese Einzugsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Unternehmer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu geben.

6. Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterveräußerung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factorings, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.

7. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

8. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir unter den Voraussetzungen des § 323 BGB berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des

Käufers zu betreten. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird.

Die Rücknahme ist somit ein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

9. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich

Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt mehr als 50 v.H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

X. Abrufaufträge

Bei Abrufaufträgen muss versandfertig gemeldete Ware unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.

Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben; anderenfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.

Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können die Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

XI. Mängelrüge und Sachmängelhaftung

1. Offene Sachmängel sind unverzüglich, spätestens sieben Tage – beim Verbrauchsgüterkauf 14 Tage – seit Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen; beim Verbrauchsgüterkauf gilt in diesem Fall eine Frist bis zum Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist.

2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.

3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl – beim Verbrauchsgüterkauf werden wir nach Wahl des Käufers – den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Ist der Mangel nicht erheblich, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu.

4. Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Sachmangel zu überzeugen und uns insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

5. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stellen die angegebenen Deklassierungsgründe und solche, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, keine Sachmängel dar. Entsprechendes gilt auch beim Verkauf von IIa-Material.

6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir – abgesehen vom Verbrauchsgüterkauf – nicht, es sei denn, dies

entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Im unternehmerischen Verkehr ist bei einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Eine Haftung für Schäden oder Mängel, die aus einem nicht fachgerechten Einbau und/oder einer nicht fachgerechten Verwendung der verkauften Produkte resultieren, wird nicht übernommen.

8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist aber die

Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir für Waren, die ausschließlich deswegen mangelhaft sind, weil sie nicht den

objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB entsprechen. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

10. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

12. Im unternehmerischen Verkehr beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab

Gefahrenübergang. Die Frist gilt nicht, wenn aufgrund eines Mangels Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend gemacht werden. Es bleibt ferner bei der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und üblicherweise für Bauwerke verwendete Sachen), § 475 Abs. 2 BGB (Verbrauchsgüterkauf), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

XII. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer XI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Rückgabe von Lagermaterial

Rückgabe von Lagermaterial (außerhalb der Sachmängelhaftung) bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, zu der wir nicht verpflichtet sind. Darüber hinaus ist hierzu die Vorlage der Bezugsrechnung und des oder der zugehörigen

Lieferscheine erforderlich. Rückgabe kann nur in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung erfolgen.

Angeschnittenes Material oder Material mit Bearbeitungsspuren kann nicht zurückgegeben werden. Rückgabe kann nur innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum erfolgen. Bei genehmigter Rückgabe erfolgt Gutschrift unter Abzug einer Kostenpauschale von 15 % des Rechnungspreises, mindestens jedoch 10,00 €. Erfolgt die Zustimmung zur Rückgabe trotz Nichtvorlage der Bezugsrechnung und des bzw. der Lieferscheine beträgt die Kostenpauschale 25 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 15,00 €. Die Rücknahme der Ware erfolgt an unserem Lager. Für Abholungen wird Rückfracht berechnet. Rückgabe von Sonderbeschaffungen, Sonderposten, deklassiertem Material oder IIa-Material ist ausgeschlossen.

XIV. Widerrufsrecht

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt nicht für gewerbliche Kunden. Ein Widerrufsrecht besteht nur im Falle des Abschlusses eines Fernabsatzvertrages oder eines Vertrages außerhalb der Geschäftsräume durch einen Verbraucher. Für Verträge, die in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen werden besteht kein Widerrufsrecht.

 

Widerrufsbelehrung /Widerrufsrecht

Verbraucher das haben Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Eisenhandlung W. Markmiller e. K. Groß- und Einzelhandel, Inhaber Ulrike Lenz, Marktstr. 49-51, 86643 Rennertshofen; info@markmiller-rennertshofen.de; Fax: 08434 / 9400-37, Telefon: 08434 / 9400-0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 200EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen

angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des

Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum

Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Gemäß § 312g (2) BGB besteht das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 355 BGB ff.) nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Eisenhandlung W. Markmiller e. K. Groß- und Einzelhandel, Inhaber Ulrike Lenz

Marktstr. 49-51

86643 Rennertshofen

info@markmiller-rennertshofen.de

Fax: 08434 / 9400-37

Telefon: 08434 / 9400-0

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

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Artikel erhalten am: __________________________

Name, Vorname: _____________________________

Anschrift:_____________________________________

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Telefon-Nr. / E-Mail: __________________________

 

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Datum, Unterschrift

 

XV. Erfüllungsort. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuburg/Donau.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche

vereinheitlichte Recht, insbesondere das BGB/HGB. Die Bestimmungen des Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

 

XVI. Hinweis Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Entsprechend der gesetzlichen Regelung – Batteriegesetz – ist die Entsorgung von Altbatterien im Hausmüll ausdrücklich verboten. Daher geben Sie bitte die Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenlos ab. Die von uns im Rahmen des Lieferumfangs erhaltenen Batterien können Sie nach deren Gebrauch auch an die nachfolgende Adresse unentgeltlich zurückgeben bzw. per Post zurücksenden:

 

Eisenhandlung W. Markmiller e. K. Groß- und Einzelhandel

Inhaber Ulrike Lenz

Marktstr. 49-51

86643 Rennertshofen

Batterien, welche Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

Unter diesem Symbol befindet sich jeweils die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.